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BDEW zum Aktionsplan zur Drohnensicherheit der EU-Kommission
Schutz kritischer Infrastrukturen braucht klare Zuständigkeiten und rechtssichere Lösungen
16.02.2026 – Lesezeit ca. 2 Minuten
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Heute legt die EU-Kommission einen Aktionsplan zur Drohnensicherheit und Abwehr von Drohnen vor. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Es ist sehr zu begrüßen, dass die EU-Kommission mit ihrem Aktionsplan zur Drohnensicherheit und Drohnenabwehr ein sicherheitsrelevantes Thema aufgreift, das auch für die Energie- und Wasserwirtschaft von zentraler Bedeutung ist. Unautorisierte Drohnenüberflüge über kritischen Infrastrukturen stellen ein wachsendes Risiko für Versorgungssicherheit und öffentliche Sicherheit dar. Ein koordiniertes Vorgehen ist nicht nur in Grenzregionen sinnvoll, sondern ist auch angesichts der Auswirkungen größerer Anschläge im vernetzten EU-Energiebinnenmarkt erforderlich.
Vor diesem Hintergrund braucht es zügig klare rechtliche Rahmenbedingungen, eindeutige Zuständigkeiten und eine leistungsfähige staatliche Drohnendetektion und -abwehr. Die derzeitigen Regelungen greifen zu kurz, da sie faktisch auf Flughäfen begrenzt sind und die Bedrohungslage in der Fläche nicht ausreichend adressieren.
Die Abwehr von Drohnen muss eine hoheitliche Aufgabe bleiben. In eng begrenzten Ausnahmefällen kann jedoch die Möglichkeit einer freiwilligen Beleihung, also der Übertragung hoheitlicher Aufgaben und Befugnisse auf privatwirtschaftliche Akteure, von Betreibern oder beauftragten Dritten bei vollständiger Kostenneutralität und klarer Haftungsregelung sinnvoll sein, wenn staatliche Kapazitäten nicht ausreichen.
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Darüber hinaus ist der Staat im Rahmen seines Schutzauftrags gefordert, die notwendigen Investitionen zu tragen und den rechtssicheren Einsatz zukunftsfähiger Abwehrtechnologien wie Laser, Hochleistungsmikrowellen oder geeigneter kinetischer Mittel auch im Inland zu ermöglichen.“
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