Rubrik Natur und Umwelt

Digital einen Zuschuss beantragen und Dach begrünen.

Den Frühling willkommen heißen: Dachbegrüner-Saison startet

19.03.2026 – Lesezeit ca. 3 Minuten 34

Den Frühling willkommen heißen: Dachbegrüner-Saison startet

Die Antragstellung für die Förderung ist jederzeit möglich, ab jetzt können Dächer von Garagen oder Anbauten aber gut bepflanzt werden. Achtung: Nicht vor Erhalt der Förderzusage loslegen!(Bild: Kirsten Neumann/EGLV)

Viele machen zum Frühlingsanfang ihren Garten schön. Wie wäre es zusätzlich mit Grün- und Blühpflanzen oder Kräutern auf dem Dach? Eine Dachbegrünung funktioniert als natürliche Klimaanlage, kann Energiekosten senken und sorgt für bessere Luft in der Stadt. Wer ein Garagendach oder einen Anbau begrünt und im Einzugsgebiet von Emschergenossenschaft/Lippeverband wohnt, kann bis zu 10.000 Euro Förderung bekommen.

Dachbegrünungen haben viele persönliche Vorteile für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer: Der begrünte Aufbau bewirkt ein angenehmeres Raumklima, kann Energiekosten und Entwässerungsgebühren senken und schont das Dach und die Materialien (z.B. bei direkter Sonneneinstrahlung).

Baustein beim Umbau zur Schwammstadt

Für Emschergenossenschaft/Lippeverband mit der Zukunftsinitiative Klima.Werk haben Dachbegrünungen eine weitere wichtige Funktion: Sie speichern Regenwasser und sind damit ein wichtiger Baustein beim Umbau zur Schwammstadt. In der gibt es genügend entsiegelten Raum und damit Versickerungs- und Speichermöglichkeiten für Niederschlagswasser. Mit positiven Effekten fürs Stadtklima über Verdunstungskühle, einem praktischen Nutzen bei der Bewässerung von Pflanzen und auch für die Starkregenvorsorge.

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Deshalb bieten Emschergenossenschaft und Lippeverband für private und gewerbliche Eigentümer*innen eine Förderung mit dem "10.000 Grüne Dächer"-Programm an: 50 Euro pro Quadratmeter Dachbegrünung erhalten förderberechtigte Antragsteller*innen für maximal 200 Quadratmeter Fläche, also bis zu 10.000 Euro. Achtung: Erst die Förderzusage abwarten und dann loslegen mit der Dachbegrünung!

Voraussetzungen, Förderanträge, Webseite

Alle Informationen zur Förderung und zu den Voraussetzungen finden Interessierte auf der Webseite1 ist auch das digitale Förderportal für die Antragstellung zu erreichen.

Was wird unter welchen Voraussetzungen gefördert?

  • Das Dach, das begrünt werden soll, liegt im Fördergebiet. Zum Fördergebiet gehören alle kanalisierten Flächen, von denen Misch- und Regenwasser in Richtung einer Anlage von Emschergenossenschaft/Lippeverband fließen. Eigentümer*innen können auf klima-werk.de/gruendachfoerderung1 oder im Antragsportal (über die Webseite erreichbar) schnell prüfen, ob ihre Adresse im Fördergebiet liegt.
  • Die Dachfläche, die begrünt werden soll, ist an die Kanalisation angeschlossen. Ziel des Förderprogramms ist ein klimaresilienter Umgang mit der Ressource Regenwasser. Dieses soll nicht länger in die Kanalisation eingeleitet werden, sondern zum Beispiel in einem Gründach gespeichert werden und verdunsten. Nur wenn eine Dachfläche an die Kanalisation angeschlossen ist, trägt eine Begrünung dieses Daches dazu bei, dass Regenwasser nicht mehr unnötig abgeleitet wird. Dachbegrünung wird sowohl im Misch- als auch im Trennsystem gefördert!
  • Mit der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.
  • Die Dachbegrünung ist nicht verpflichtend (zum Beispiel als Auflage in einem Bebauungsplan, einer Satzung, etc.).
  • Die Dachbegrünung entspricht den Anforderungen an den Aufbau. Damit die Dachbegrünung wie gewünscht Regenwasser speichern kann, muss sie mit einem Mindestaufbau von 10 Zentimetern hergestellt werden oder so, dass sie eine Wasserspeicherkapazität von mindestens 25 Litern/m² hat (siehe Herstellerangaben).

Ab einer Förderzusage haben Eigentümer*innen drei Jahre Zeit, die Dachbegrünung umzusetzen. Fristen bei der Beantragung der Förderung gibt es nicht, die Beantragung ist jederzeit möglich.

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