19.03.2026 – Lesezeit ca. 3 Minuten 34
Die Antragstellung für die Förderung ist jederzeit möglich, ab jetzt können Dächer von Garagen oder Anbauten aber gut bepflanzt werden. Achtung: Nicht vor Erhalt der Förderzusage loslegen!(Bild: Kirsten Neumann/EGLV)
Viele machen zum Frühlingsanfang ihren Garten schön. Wie wäre es zusätzlich mit Grün- und Blühpflanzen oder Kräutern auf dem Dach? Eine Dachbegrünung funktioniert als natürliche Klimaanlage, kann Energiekosten senken und sorgt für bessere Luft in der Stadt. Wer ein Garagendach oder einen Anbau begrünt und im Einzugsgebiet von Emschergenossenschaft/Lippeverband wohnt, kann bis zu 10.000 Euro Förderung bekommen.
Dachbegrünungen haben viele persönliche Vorteile für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer: Der begrünte Aufbau bewirkt ein angenehmeres Raumklima, kann Energiekosten und Entwässerungsgebühren senken und schont das Dach und die Materialien (z.B. bei direkter Sonneneinstrahlung).
Für Emschergenossenschaft/Lippeverband mit der Zukunftsinitiative Klima.Werk haben Dachbegrünungen eine weitere wichtige Funktion: Sie speichern Regenwasser und sind damit ein wichtiger Baustein beim Umbau zur Schwammstadt. In der gibt es genügend entsiegelten Raum und damit Versickerungs- und Speichermöglichkeiten für Niederschlagswasser. Mit positiven Effekten fürs Stadtklima über Verdunstungskühle, einem praktischen Nutzen bei der Bewässerung von Pflanzen und auch für die Starkregenvorsorge.
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Deshalb bieten Emschergenossenschaft und Lippeverband für private und gewerbliche Eigentümer*innen eine Förderung mit dem "10.000 Grüne Dächer"-Programm an: 50 Euro pro Quadratmeter Dachbegrünung erhalten förderberechtigte Antragsteller*innen für maximal 200 Quadratmeter Fläche, also bis zu 10.000 Euro. Achtung: Erst die Förderzusage abwarten und dann loslegen mit der Dachbegrünung!
Alle Informationen zur Förderung und zu den Voraussetzungen finden Interessierte auf der Webseite1 ist auch das digitale Förderportal für die Antragstellung zu erreichen.
Ab einer Förderzusage haben Eigentümer*innen drei Jahre Zeit, die Dachbegrünung umzusetzen. Fristen bei der Beantragung der Förderung gibt es nicht, die Beantragung ist jederzeit möglich.