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Von Marie Wirtz Senior Consultant ENDERA Managementberatung GmbH – 29.04.2026 – Lesezeit ca. 9 Minuten 52
Die Aufrechterhaltung einer wohnortnahen medizinischen Versorgung entwickelt sich zunehmend zu einer Kernaufgabe kommunaler Daseinsvorsorge. Obwohl die gesetzliche Verantwortung für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung bei den Kassenärztlichen Vereinigungen liegt, sind es die Städte, Gemeinden und Landkreise, die vor Ort mit den Konsequenzen von Praxisschließungen und Ärztemangel konfrontiert werden. Immer mehr Kommunen fragen sich daher, welche Handlungsmöglichkeiten ihnen zur Verfügung stehen, um aktiv zur Sicherung der Gesundheitsversorgung beizutragen, ohne sich in komplexen regulatorischen Strukturen zu verstricken. Dieser Beitrag stellt zwei grundlegende Optionen des kommunalen Engagements gegenüber: die Bereitstellung von Praxisinfrastruktur als Anreiz für freie Niederlassungen einerseits und die Gründung eines eigenen medizinischen Versorgungszentrums andererseits. Beide Ansätze werden vor dem Hintergrund der veränderten Erwartungen des medizinischen Nachwuchses betrachtet.
Jede Strategie zur Gewinnung von Ärztinnen und Ärzten muss heute die veränderten Lebens- und Arbeitsvorstellungen der jungen Generation berücksichtigen. Für die Generation Y und insbesondere die Generation Z haben Aspekte der Work-Life-Balance einen deutlich höherenStellenwert als für frühere Ärztegenerationen. Das Berufsmonitoring Medizinstudierende 2022 – eine gemeinsame Erhebung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, des Medizinischen Fakultätentags und der Bundesvertretung der Medizinstudierenden – belegt dies mit repräsentativen Zahlen: Für 92,5 % der befragten Medizinstudierenden ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf besonders wichtig, 83,1 % legen Wert auf geregelte Arbeitszeiten und 81,2 % auf flexible Arbeitszeiten.1
Dies bedeutet jedoch keineswegs, dass die Bereitschaft zur Übernahme von
Verantwortung fehlt. Die junge Generation ist durchaus leistungsbereit, allerdings nicht
mehr um den Preis dauerhafter persönlicher Einschränkungen. Die klassische Niederlassung in eigener Praxis mit allen unternehmerischen Risiken und zeitlichen Belastungen hat daher für viele an Attraktivität verloren. Stattdessen gewinnen Angestelltenverhältnisse an Bedeutung, die klare Strukturen, planbare Arbeitszeiten
und die Einbindung in ein kollegiales Team ermöglichen. Für Kommunen, die um ärztlichen Nachwuchs werben, bedeutet dies: Sie müssen Angebote entwickeln, die diesen veränderten Präferenzen Rechnung tragen.
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Eine vergleichsweise niedrigschwellige Möglichkeit des kommunalen Engagements besteht in der Förderung der Niederlassung durch die Bereitstellung geeigneter Infrastruktur. Dort, wo Ärztinnen und Ärzte von einer Niederlassung absehen, weil passende Räumlichkeiten fehlen oder die erforderlichen Investitionen zu hoch erscheinen, kann die Kommune unterstützend eingreifen. Die Schaffung von bezahlbarem Bauland oder die Bereitstellung von Praxisräumen zu attraktiven Konditionen wird als wirksamer Beitrag zur Versorgungssicherung gewertet.
Die konkrete Ausgestaltung kommunaler Infrastrukturförderung kann dabei sehr unterschiedlich erfolgen und an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten angepasst werden. Eine besonders verbreitete Form ist die Errichtung von Ärztehäusern oder Gesundheitszentren in kommunaler Trägerschaft. Die Kommune übernimmt hierbei die Planung, den Bau und die Finanzierung der Immobilie und vermietet die Praxisräume anschließend zu marktgerechten oder sogar subventionierten Konditionen an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte. Denkbar sind auch der Erwerb und die Sanierung bestehender Gebäude, die sich für eine medizinische Nutzung eignen.
Darüber hinaus können Kommunen auch Grundstücke für den Bau von Arztpraxen bereitstellen, etwa im Rahmen von Konversionsflächen oder Neubaugebieten. Die Vergünstigung kann hier über den Kaufpreis oder über langfristige Erbpachtmodelle erfolgen. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Übernahme von Investitionskosten für medizinische Geräte, die dann den Praxisbetreibern leihweise oder zu reduzierten Konditionen zur Verfügung gestellt werden. Dies kann so weit ausgestaltet werden, dass die Kommunen sämtliche infrastrukturellen Aufgaben für die Ärztinnen und Ärzte übernehmen und diese lediglich für den medizinischen Kernbereich zuständig sind.
Der entscheidende Vorteil dieser Herangehensweise aus Sicht der Mediziner/innen liegt in der deutlichen Reduzierung des mit einer Niederlassung verbundenen finanziellen Risikos. Die Gründung einer eigenen Praxis erfordert üblicherweise erhebliche Investitionen in Praxisräume, medizinische Geräte und Praxisausstattung, die nicht selten eine sechsstellige Summe erreichen können. Hinzu kommen laufende Kosten für Miete, Energie und Instandhaltung, die eine feste Belastung darstellen und unabhängig vom tatsächlichen Praxisumsatz anfallen.
Durch die kommunale Bereitstellung der Infrastruktur entfallen oder reduzieren sich diese Anfangsinvestitionen erheblich. Die Ärztin oder der Arzt kann sich auf die medizinische Tätigkeit konzentrieren, ohne sich gleichzeitig mit Immobilienfinanzierung, Bauplanung, Kapitalbeschaffung oder Kreditverhandlungen belasten zu müssen. Die laufenden Kosten beschränken sich u. a. auf die Personalkosten und eine überschaubare Miete, die zudem durch kommunale Zuschüsse weiter reduziert sein kann. Dies senkt die finanzielle Einstiegshürde spürbar und macht die Niederlassung auch für Mediziner/innen attraktiv, die über wenig Eigenkapital verfügen oder das unternehmerische Risiko geringhalten möchten.
Neben den unmittelbaren Vorteilen für die praktizierenden Ärztinnen und Ärzte bietet die kommunale Infrastrukturförderung auch erhebliche Potenziale für die Wahrnehmung und Sicherung des Gesundheitsangebots in der Bevölkerung. Ein von der Kommune errichtetes oder gefördertes Ärztehaus signalisiert den Bürgerinnen und Bürgern, dass ihre Gemeinde die Gesundheitsversorgung als wichtige Aufgabe ernst nimmt und bereit ist, aktiv in deren Erhalt zu investieren.
Die sichtbare kommunale Beteiligung an der Gesundheitsinfrastruktur wird von der Bevölkerung häufig als positives Signal gewertet. Sie dokumentiert, dass die Kommune über reine Pflichtaufgaben hinausdenkt und sich für die Lebensqualität ihrer Einwohner engagiert. In Zeiten, in denen vielerorts über Praxisschließungen und Versorgungsengpässe berichtet wird, kann ein kommunal gefördertes Gesundheitszentrum ein starkes Zeichen der Zuversicht setzen und das Image der Kommune als lebendiger und zukunftsfähiger Wohn- und Arbeitsstandort verbessern.
Darüber hinaus bieten moderne, zentral gelegene Gesundheitszentren mit mehreren Praxen und möglicherweise zusätzlichen Angeboten wie Apotheken, Physiotherapie oder Gesundheitskursen eine hohe Sichtbarkeit und Patientenzufriedenheit. Die Bündelung verschiedener Angebote an einem Standort wird als praktisch und patientenorientiert empfunden, was die Akzeptanz und Nutzung des Angebots weiter fördert.
Allerdings stößt das Modell der reinen Infrastrukturförderung dort an seine Grenzen, wo sich trotz guter Bedingungen keine Ärztinnen und Ärzte mehr für eine Niederlassung gewinnen lassen. Die Erfahrungen aus verschiedenen Förderprogrammen deuten darauf hin, dass finanzielle Anreize allein häufig nicht ausreichen, um junge Mediziner/innen zu überzeugen. Die Scheu vor Bürokratie, unternehmerischen Risiken und der isolierten Tätigkeit in einer Einzelpraxis wiegt für viele schwerer als die Unterstützung bei der Praxisgründung.
Eine weiterreichende Option eröffnet sich Kommunen durch die Gründung eines eigenen medizinischen Versorgungszentrums. Die gesetzlichen Grundlagen des Sozialgesetzbuchs lassen die Trägerschaft durch Kommunen ausdrücklich zu. Damit übernimmt die Kommune selbst die Verantwortung als Arbeitgeber für angestellte Ärztinnen und Ärzte und gestaltet die medizinische Versorgung in eigener Regie.
Diese Konstruktion bietet erhebliche Vorteile, die insbesondere den Bedürfnissen der jungen Ärztegeneration entgegenkommen. In einem kommunalen MVZ können Mediziner/innen im Angestelltenverhältnis tätig sein und profitieren von geregelten Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen, Vertretungsregelungen und klar definierten Verantwortlichkeiten. Die administrativen Aufgaben wie Abrechnung, Praxismanagement und Organisation werden von der Trägerstruktur unterstützt und zum Großteil übernommen, sodass sich die Ärztinnen und Ärzte auf ihre medizinische Tätigkeit konzentrieren können.
Hinzu kommen strukturelle Vorteile, die das MVZ gegenüber anderen Organisationsformen auszeichnen. Die Zahl der beschäftigten Ärztinnen und Ärzte unterliegt keiner Begrenzung, Teilzeitmodelle lassen sich problemlos umsetzen, und die Möglichkeit mehrerer Standorteeröffnet Perspektiven für eine flächendeckende Versorgung. Als größere Einheit tritt das MVZ zudem mit einem einheitlichen Erscheinungsbild auf, was die Wahrnehmung bei Patienten verbessert und Marketingvorteile bietet.
In der gesundheitspolitischen Diskussion wird immer wieder darauf hingewiesen, dass medizinische Versorgungszentren dem Wunsch vieler junger Mediziner/innen nach angestellter Tätigkeit mit flexiblen Arbeitszeitmodellen entgegenkommen und sich als attraktive Arbeitgeber etabliert haben. Für die Kommune als Träger ergibt sich daraus die Chance, Ärztinnen und Ärzte zu gewinnen, die für eine Einzelpraxis nicht zu begeistern wären.
Beide beschriebenen Wege haben ihre spezifischen Vorzüge und können je nach örtlicher Situation sinnvoll sein. Die reine Infrastrukturförderung zeichnet sich durch geringe Einstiegshürden, schnelle Umsetzbarkeit und die Wahrung der freiberuflichen Strukturen aus. Sie ist insbesondere dort geeignet, wo noch eine ausreichende Zahl niedergelassener Ärztinnen und Ärzte vorhanden ist und die grundsätzliche Bereitschaft zur Niederlassung besteht.
Das kommunale MVZ hingegen erfordert einen höheren Gründungs- und Verwaltungsaufwand, bietet aber die Möglichkeit einer langfristigen und aktiven Gestaltung der Versorgungsstrukturen. Gerade in Regionen mit bereits bestehenden Versorgungsdefiziten, indenen sich freie Niederlassungen nicht mehr realisieren lassen, kann das MVZ das entscheidende Instrument zur Sicherung der ambulanten Versorgung sein.
Wichtig ist, dass beide Strategien nicht als gegensätzliche Alternativen verstanden werden müssen. Eine sinnvolle Kombination ist durchaus denkbar: Die Kommune kann zunächst in Infrastruktur investieren und, falls sich dies als unzureichend erweist, den Schritt zum eigenen MVZ gehen. Oder sie gründet ein MVZ als Kern eines regionalen Gesundheitszentrums und fördert zusätzlich die Ansiedlung weiterer Praxen im Umfeld, um ein breites Versorgungsangebot zu etablieren.
Die Sicherung der ambulanten Gesundheitsversorgung wird immer stärker zu einer Aufgabe, die nur im Zusammenwirken verschiedener Akteure bewältigt werden kann. Den Kommunen kommt dabei eine wachsende Verantwortung zu. Angesichts des ärztlichen Nachwuchsmangels und der veränderten Berufsvorstellungen junger Mediziner/innen sind neue Ansätze gefragt, die über traditionelle Fördermodelle hinausgehen. Die Bereitstellung von Praxisinfrastruktur kann einen wichtigen Beitrag leisten, indem sie das finanzielle Risiko für Ärztinnen und Ärzte reduziert und in der Bevölkerung ein positives Signal für die Wertschätzung der Gesundheitsversorgung setzt. Wer jedoch langfristig und strategisch denkt, wird um die Option des eigenen medizinischen Versorgungszentrums kaum herumkommen. Es verbindet die kommunale Gestaltungsverantwortung mit den Arbeitsplatzbedürfnissen der jungen Ärztinnen und Ärzte und schafft so die Grundlage für eine nachhaltige Versorgungssicherheit in der Region. Die Kommune wandelt sich vom Hilfe suchenden Beobachter zum aktiven Gestalter der Gesundheitsversorgung – eine Rolle, die in den kommenden Jahren weiter an Bedeutung gewinnen wird.
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