18.08.2026 – Lesezeit ca. 4 Minuten 37
Angesichts der zunehmenden Heiß- und Trockenphasen in Mitteleuropa fordert der Wasserkraftverband Mitteldeutschland den Erhalt und die energetische Nutzung bestehender Querbauwerke. Sie könnten helfen, Wasser in der Landschaft zu halten. Auch würden Staat und Steuerzahler entlastet. Doch die neue 25-kW-Grenze der EEG-Novelle 2027 würde Investitionen in eben diese kleinen Wasserkraftanlagen erheblich erschweren.
Bestehende Wasserkraftwerke und andere Querbauwerke können gerade in trockenen Perioden dazu beitragen, Wasser in der Landschaft zurückzuhalten. Statt Querbauwerke vorschnell abzureißen, sollten ihre wasserwirtschaftlichen, ökologischen und energetischen Potenziale geprüft und vorhandene Bauwerke erhalten und ertüchtigt werden. Der Wasserkraftverband Mitteldeutschland e. V. erneuert deshalb seine Forderung nach einem Moratorium gegen den Abriss von Querbauwerken. Gleichzeitig warnt der Verband davor, dass die geplante EEG-Novelle 2027 ausgerechnet die energetische Reaktivierung solcher Standorte erschweren könnte.
Viele bestehende Querbauwerke könnten saniert und zugleich für die Erzeugung erneuerbaren Stroms genutzt werden. Moderne Wasserkrafttechnik ermöglicht es, vorhandene Standorte energetisch zu reaktivieren und gleichzeitig Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung umzusetzen. Der Wasserkraftverband fordert deshalb seit Jahren, vor einem Abriss die energetischen, gewässerökologischen und denkmalpflegerischen Potenziale eines Standorts unabhängig zu prüfen.
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Eine solche Nutzung kann zudem die öffentliche Hand entlasten. Werden bestehende Staustufen durch private Betreiber für die Wasserkraftnutzung ertüchtigt, können notwendige Investitionen in die bestehende Infrastruktur mit der Erzeugung erneuerbarer Energie verbunden werden. Bereits beim Walkmühlenwehr in Bautzen hatte der Verband darauf hingewiesen, dass eine energetische Nutzung nach seiner Einschätzung zu einem Bruchteil der für den Rückbau vorgesehenen öffentlichen Mittel möglich gewesen wäre.
„Es ist widersinnig, bestehende Querbauwerke mit öffentlichen Mitteln abzureißen und gleichzeitig privaten Investoren die wirtschaftliche Grundlage dafür zu entziehen, genau diese Standorte zu sanieren und für die Energiewende nutzbar zu machen“, sagt Martin Richter, Präsident des Wasserkraftverbandes Mitteldeutschland. „Wir sollten Wasser in der Landschaft halten, bestehende Infrastruktur sinnvoll weiterentwickeln und dort erneuerbaren Strom erzeugen, wo dies ökologisch verträglich möglich ist. Das verbindet Gewässerschutz, Klimaschutz und einen verantwortungsvollen Umgang mit Steuergeld.“
Genau diese Entwicklung könnte die geplante Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes jedoch erschweren. Nach den derzeit vorgesehenen Regelungen sollen neue Wasserkraftanlagen mit einer installierten Leistung von weniger als 25 Kilowatt keine EEG-Vergütung mehr erhalten.
Für bestehende Anlagen gilt diese Regelung nicht. Betroffen wären jedoch neue Anlagen – und damit auch Projekte, bei denen bislang ungenutzte oder stillgelegte Staustufen erstmals oder erneut für die Wasserkraft erschlossen werden sollen. Gerade bei kleineren Querbauwerken liegt die mögliche Leistung häufig in dieser Größenordnung. Entfällt für solche Projekte die verlässliche Vergütung, verschlechtert sich ihre wirtschaftliche Grundlage erheblich. Investitionen in Turbinen, ökologische Durchgängigkeit und die Sanierung der wasserbaulichen Infrastruktur könnten dadurch unterbleiben.
„Die 25-Kilowatt-Grenze verhindert im schlimmsten Fall genau die Projekte, die wir eigentlich brauchen“, so Richter. „Eine vorhandene Staustufe könnte erhalten und saniert werden, sie könnte zum Wasserrückhalt beitragen und gleichzeitig zuverlässig erneuerbaren Strom erzeugen. Wenn die EEG-Novelle solchen Projekten die wirtschaftliche Perspektive nimmt, ist weder der Energiewende noch unseren Gewässern geholfen.“
Der Wasserkraftverband Mitteldeutschland fordert deshalb zweierlei:
Statt Gewässerschutz und erneuerbare Energieerzeugung gegeneinander auszuspielen, brauche es Lösungen, die beide Ziele miteinander verbinden. Der Verband verweist dabei auch auf § 2 EEG: Der Ausbau erneuerbarer Energien liegt im überragenden öffentlichen Interesse und dient der öffentlichen Sicherheit. Dieser Vorrang müsse sich auch in der Gewässerpolitik und beim Umgang mit vorhandener wasserbaulicher Infrastruktur widerspiegeln.