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Kommunen sehen dringenden Handlungsbedarf und fordern verbindlichen Rechtsrahmen sowie auskömmliche Finanzierung

Erste landesweite OGS-Umfrage zeigt: Städte und Gemeinden stemmen Rechtsanspruch trotz schwieriger Voraussetzungen

09.09.2026 – Lesezeit ca. 3 Minuten 65

Mit Beginn des neuen Schuljahres liegt erstmals ein flächendeckendes Bild über den Stand der Umsetzung des seit dem 1. August 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter in Nordrhein-Westfalen vor. An einer Befragung des Städte- und Gemeindebundes NRW haben sich insgesamt 202 Städte und Gemeinden beteiligt. Die Ergebnisse zeigen, dass die Kommunen den Rechtsanspruch in der offenen Ganztagsschule (OGS) durch enorme Anstrengungen weitgehend ermöglichen konnten. Gleichzeitig bestätigt die Umfrage große Herausforderungen für die kommunale Ebene in Bezug auf Finanzierung, Personal, Räume und Betreuungsqualität.

Große Herausforderungen im laufenden Betrieb

„Die Städte und Gemeinden haben quasi das Unmögliche möglich gemacht. Dass der von Bund und Land beschlossene Rechtsanspruch umgesetzt wird, liegt am großen Einsatz vor Ort. Und das, obwohl die notwendigen finanziellen und strukturellen Voraussetzungen nicht geschaffen wurden. Bund und Land dürfen die Verantwortung und die Lasten für ein Gelingen des Rechtsanspruchs nicht weiter auf die Kommunen abwälzen“, erklärte Christof Sommer, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW.

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Zwar gehen 98 Prozent der befragten Kommunen davon aus, den Bedarf der anspruchsberechtigten Kinder erfüllen zu können. Gleichzeitig berichten jedoch 85 Prozent der Städte und Gemeinden von Raummangel und 78 Prozent von Personalengpässen. Rund neun Prozent der Kommunen gaben an, Kinder ohne Rechtsanspruch zurückstellen oder bestehende Angebote einschränken zu müssen, um den gesetzlichen Anspruch erfüllen zu können.

Mit Blick auf die Betreuungsqualität legt die Umfrage zudem erhebliche Unterschiede zwischen den Städten und Gemeinden nahe. Nur die Hälfte der befragten Kommunen verfügt etwa über festgelegte kommunale Qualitätsstandards. Vorgaben zu Betreuungsschlüsseln, Qualifikationsanforderungen oder zur räumlichen Ausstattung sind demnach vielerorts nicht verbindlich geregelt.

„Die Qualität der Ganztagsbetreuung darf nicht von der Kassenlage einer Kommune abhängen. Kinder und Eltern müssen überall in NRW auf verlässliche und qualitativ hochwertige Angebote vertrauen können. Genau das ist aber gefährdet, wenn die Finanzierung weiterhin unzureichend bleibt. Damit bestätigt die Befragung die langjährige Befürchtung der kommunalen Familie, dass Umfang und Qualität der Angebote zunehmend von den finanziellen Möglichkeiten vor Ort abhängen. Der Rechtsanspruch darf sich dort aber nicht auf die reine Bereitstellung von Plätzen reduzieren. Entscheidend ist, dass die Kinder eine angemessene Betreuung, Förderung und Bildung erhalten“, betonte Sommer.

Politischer Handlungsbedarf bei rechtlichen Rahmenbedingungen und Finanzierung

Die Ergebnisse der Befragung würden den zwingend notwendigen politischen Handlungsbedarf bestätigen, so Sommer: „99 Prozent der teilnehmenden Kommunen sehen einen hohen Bedarf für ein Landesausführungsgesetz. Das ist aus unserer Sicht auch dringend erforderlich, weil bis heute zentrale Fragen von Zuständigkeiten, Finanzierung und Verantwortung nicht verbindlich geregelt sind. Das zeigt sich besonders deutlich daran, dass der zur Erfüllung des Rechtsanspruchs verpflichtete Jugendhilfeträger häufig gar nicht Schulträger ist, der den Anspruch praktisch erfüllen kann. Darüber hinaus decken die zur Verfügung stehenden Mittel von Bund und Land die Investitions-, Personal- und Betriebskosten nicht annähernd ab. Wir sehen die Umsetzung des Rechtsanspruchs als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher erwarten wir zeitnah verbindliche, rechtliche Rahmenbedingungen und eine dauerhaft auskömmliche Finanzausstattung.“

„Die Kommunen haben wie so oft das Leistungsversprechen anderer eingelöst und den Rechtsanspruch trotz schwierigster Voraussetzungen umgesetzt. Jetzt sind Land und Bund in der Pflicht. Wer einen Rechtsanspruch schafft, muss auch dafür sorgen, dass er im Sinne der Kinder und Familien überall dauerhaft und in gebotener Qualität geleistet werden kann“, resümierte Sommer.

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